Die Geldstrafen in der sogenannten Hamburger Rolling-Stones-Affäre kommen erneut auf den Prüfstand. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil hob der Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Urteile des Landgerichts Hamburg auf. Es hatte einen früheren Bezirksamtsleiter und einen Dezern
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