Mehr als 20 Jahre nach der Neuorganisation der zusätzlichen Rentenversorgung für den öffentlichen Dienst hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zum dritten Mal damit beschäftigt - und die neueste Regelung von 2018 am Mittwoch in einer Grundsatzentscheidung bestätigt. Der BGH fand keine Ver
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