In der Reihe von juristischen Auseinandersetzungen der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei eine neue Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte am Donnerstag einen Eilantrag der AfD gegen das Bundesamt ab, der auf die Unterlassung einer Einstufung und Bekanntgabe a
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