Eine Einbahnstraße darf nicht in falscher Richtung befahren werden - auch nicht rückwärts, um ein anderes Auto aus einer Parklücke herauszulassen. Nur unmittelbares Rangieren zum Einparken sei zulässig, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil.
read more
read more