Patienten mit einer tödlich verlaufenden Erkrankung erhalten keine weiteren Erleichterungen beim Zugang zu Arzneimitteln. In einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil hielt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel daran fest, dass ein negativ verlaufenes Zulassungsverfahren auch für diese Patien
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