Der Verkäufer einer Immobilie muss potenzielle Käufer sorgfältig über mögliche Zusatzkosten, etwa für anstehende Sanierungen, informieren. Wichtige Unterlagen kurz vor Vertragsunterzeichung in einen digitalen Datenraum einzustellen, genügt dabei nicht unbedingt, entschied der Bundesgerichtshof am Fre
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