Weil er intime Aufnahmen einer Frau auf die Internetseiten mehrere Pornoportale hochlud, muss ein Mann der Geschädigten 120.000 Euro Entschädigung zahlen. Das entschied das Düsseldorfer Landgericht nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Dienstag. Die Zivilkammer sah demnach eine schwere Persönlich
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