Die Pläne der Ampel-Koalition für die elektronische Patientenakte verstoßen nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten gegen Grundrechte und EU-Datenschutzgesetze. "Es liegt auf der Hand, dass das automatische Befüllen mit besonders schutzwürdigen Daten das Recht auf informationelle Selbstbestimm
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