Der Verfassungsschutz in Hessen darf den Landesverband der AfD vorerst als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung sei aber rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Dienstag im Eilverfahren. Einen Eilantrag der AfD gegen Äu
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