Das Landgericht im hessischen Fulda hat in einem Prozess um eine getötete Schwangere die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie angeordnet. Der 20-Jährige gelte wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Das Sicherungsverfahren wegen Tots
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