Wer vor einem als stark verspätet angekündigten Flug gar nicht erst zur Abfertigung erscheint, hat keinen Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung von 250 Euro. Das gilt ebenso, wenn ein Passagier einen Ersatzflug nimmt und dadurch nicht so spät am Ziel ankommt, urteilte der Europäische Gerichtsh
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