Elternteile, die ihre Kinder nach einer Trennung mitbetreuen, sollen nach den Plänen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) weniger Unterhalt zahlen müssen. "Es gibt viele Paare, die gleichberechtigter ihre Kinder betreuen - vor und nach einer Trennung", sagte der Minister am Freitag bei der Vorstellung eines Eckpunktepapiers zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts.
Diese "soziale Wirklichkeit" treffe auf ein Recht, dass vom Grundsatz ausgehe, "einer betreut und einer zahlt", sagte Buschmann. Das deutsche Unterhaltsrecht müsse deshalb modernisiert werden.
Nach Buschmanns Plänen soll es bei der Berechnung des Kindesunterhalts auch in Zukunft überwiegend darauf ankommen, was die Eltern an Einkommen verdienen. Allerdings soll ebenfalls berücksichtigt werden, in welchem Maß sich die Elternteile an der Betreuung des gemeinsamen Kinds beteiligen. Für eine anteilige Mitbetreuung von 30 bis 49 Prozent soll es laut Buschmann nach einem "transparenten Rechenmodell" Abschläge bei den Unterhaltsverpflichtungen geben.
Ebenfalls reformiert werden soll der Betreuungsunterhalt. Diesen zahlt ein Elternteil dem anderen, wenn die Kinder noch sehr klein sind und einer der beiden für die Betreuung seine Berufstätigkeit einschränken muss. Hier zielt die Reform laut Eckpunktepapier darauf ab, "nicht gerechtfertigte" Unterschiede zwischen dem Betreuungsunterhalt bei geschiedenen und bei nichtehelichen Paaren zu beseitigen.
Die "oberste Maxime" bei den Änderungen ist laut Buschmann das Kindeswohl: "Es darf am Ende nicht zu Lasten des Kindes gehen", stellte er klar. Mit dem Eckpunktepapier solle nun eine Debatte eröffnet werden. Die letzte Reform liege fast 16 Jahren zurück - "die Welt hat sich seitdem verändert", sagte der FDP-Minister.
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