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Buschmann will mit Reform neuen Familienmodellen Rechnung tragen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will mit einer Reform des Familienrechts auch neuen Beziehungsmodellen Rechnung tragen - und stößt damit auf Zustimmung im Familienministerium. "Wir brauchen einen Modernisierungsschub in Deutschland - auch im Familienrecht", erklärte er am Dienstag anlässlich der Vorstellung zweier Eckpunktepapiere zum Abstammungs- und Kindschaftsrecht. Viele Kinder wüchsen heute in Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern auf. 

Das Familienrecht hinke dieser Realität aber hinterher, betonte Buschmann. "Den Preis dafür zahlen Eltern und Kinder: Vielen macht das Familienrecht das Leben unnötig schwer." Mit der Reform solle nun das Recht an die soziale Wirklichkeit angepasst werden.

Bei der Reform des Abstammungsrechts geht es Buschmann unter anderem um die rechtliche Gleichstellung lesbischer Mütter. Wenn ein lesbisches Ehepaar gemeinsam ein Kind bekommt, musste die Frau, die das Kind nicht ausgetragen hat, dieses nach der Geburt bislang adoptieren. Durch die Reform soll sie künftig automatisch Mitmutter werden.

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) begrüßte die geplanten Änderungen: "Das Abstammungsrecht rührt aus einer Zeit, in der es neben dem klassischen Familienmodell Vater-Mutter-Kind kaum andere Familienformen gab", sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Heute seien Patchwork- und Regenbogenfamilien Alltag vieler Menschen in Deutschland. 

"Die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht hingegen nicht." Daher sei es gut, das Recht endlich den gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Paus bezeichnete das vorgelegte Eckpunktepapier als "gute Grundlage, auf dem Weg zu einer dringend erforderlichen Gesetzesreform".

Die zweite große Neuerung im Abstammungsrecht ist laut Eckpunkteparier die Einführung von sogenannten Elternschaftsvereinbarungen. Insbesondere bei Samenspenden sollen die Beteiligten damit vor Zeugung des Kindes vertraglich klären können, wer neben der Geburtsmutter das zweite rechtliche Elternteil sein soll. Der bisher geltende Grundsatz, dass ein Kind nur zwei rechtliche Eltern haben kann, soll dabei nicht geändert werden.

Neben dem Abstammungsrecht will Buschmann auch das Kindschaftsrecht reformieren. Geplant ist unter anderem die Einführung eines "Kleinen Sorgerechts": Die Eltern sollen künftig bis zu zwei weiteren Menschen – zum Beispiel ihren jeweils neuen Partnern – sorgerechtliche Befugnisse einräumen können. Weiter vorgesehen ist, dass Kinder ab 14 Jahren im Sorge- und Umgangsrecht künftig ausdrückliche Mitentscheidungsbefugnisse haben.

Das Justizministerium will auf Grundlage der beiden Eckpunktepapiere nun Gesetzentwürfe erarbeiten. Diese sollen im ersten Halbjahr 2024 vorgelegt werden.

awe/mt