Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Am Freitag stimmte auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz des Bundestags zu. Dieses bedurfte auch der Billigung der Länder. Ab dem Jahreswechsel kann der Kinderreisepass nicht mehr beantragt werden. Stattdessen sollen Eltern nun einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer für ihre Kinder beantragen können. Dieser ist dann weltweit einsetzbar.
Hintergrund ist, dass die speziellen Pässe für Kinder unter zwölf Jahren im Vergleich zum gewöhnlichen Reisepass nur eingeschränkt nutzbar sind; zudem ist die Gültigkeit wegen europarechtlicher Vorgaben auf ein Jahr begrenzt. Kinderreisepässe enthalten anders als der elektronische Standard-Reisepass keinen Speicherchip, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt werden. Manche Länder verlangen deshalb für die Einreise zusätzlich ein Visum für das Kind.
Das nun vom Bundesrat verabschiedete Gesetz sieht auch eine Reihe weiterer Änderungen vor. So dürfen Behörden Pässe und Personalausweise auf Wunsch künftig - im Inland - per Post an die Antragstellerin oder den Antragsteller senden. Die Dokumente müssen nicht mehr persönlich auf dem Amt abgeholt werden. Das Gesetz soll zudem insgesamt für weniger Bürokratie und mehr Datensicherheit sorgen.
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