Der Bundesrat hat den Weg für eine Milliardenförderung der Krankenhäuser und die Corona-Prämie für Pflegekräfte in den Kliniken frei gemacht. Das von der Länderkammer am Freitag gebilligte “Zukunftsprogramm” sieht eine einmalige Finanzspritze des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro vor, um Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und die IT-Ausstattung von Krankenhäusern voranzubringen. Neben den Pflegekräften in den Altenheimen bekommen nun auch die Beschäftigten in den Kliniken eine Corona-Prämie.
Die 1000-Euro-Prämie soll weitgehend aus Mitteln der Beitragszahler aufgebracht werden, das Geld soll aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen werden. Kritiker monieren, dass wegen der Kriterien für die Verteilung der Gelder viele Beschäftigte außen vor bleiben. Denn es werden nur Krankenhäuser berücksichtigt, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet wurden.
Aus der Regierungsantwort auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Harald Weinberg ergibt sich, dass über 70 Prozent der Kliniken in Deutschland bei der Prämie nicht einbezogen werden. Nur insgesamt 433 Krankenhäuser erfüllen die erforderlichen Kriterien, heißt es in der AFP am Freitag vorliegenden Antwort des Bundesgesundheitsministeriums. Ende 2018 gab es aber 1585 allgemeine Krankenhäuser in Deutschland, die genannten 433 machen 27,3 Prozent davon aus.
Als besonders belastet gelten demnach zum einen Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten, die zwischen Januar und Mai mindestens 20 Corona-Patienten hatten. Dies trifft der Regierungsantwort zufolge auf 318 Krankenhäuser zu. Zum anderen werden Kliniken ab 500 Betten berücksichtigt, die mindestens 50 Corona-Patienten hatten. Dies trifft auf 115 Krankenhäuser zu.
“Nach der langen Hängepartie für die Corona-Prämie in Krankenhäusern ist diese minimalistische Lösung enttäuschend und beschämend”, sagte der Linken-Abgeordnete Harald Weinberg der Nachrichtenagentur AFP.
Weil bei der Prämie viele Beschäftigte leer ausgehen dürften, hatten Betriebs- und Personalräte angekündigt, nicht wie gesetzlich vorgesehen an der Verteilung der Gelder mitzuwirken. Die Corona-Prämie werde nur bis zu 100.000 von insgesamt 440.000 Pflegekräften im Krankenhaus zugutekommen, hieß es in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Mit dem vom Bundesrat gebilligten Gesetz werden zudem zahlreiche Corona-bedingte Sonderregelungen in der Pflege, die bislang befristet waren, bis Ende Dezember verlängert. Dazu gehört die Möglichkeit für Pflegeeinrichtungen, Kosten etwa für Schutzausrüstungen ausgeglichen zu bekommen – und die pandemiebedingte Verlängerung des Pflegeunterstützungsgelds von zehn auf 20 Arbeitstage bis zum Jahresende.
Diese Leistung kann kurzfristig beantragt werden, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird und die Versorgung organisiert werden muss. Beschlossen wurden auch Verbesserungen für Eltern kranker Kinder während der Corona-Krise. Die Bezugsdauer für das sogenannte Kinderkrankengeld wird für das laufende Jahr von zehn auf 15 Tage verlängert, für Alleinerziehende auf 30 Tage.
by John MACDOUGALL