Mehr als anderthalb Jahre nach dem Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag über die Revisionen im Trierer sogenannten Cyberbunkerprozess verhandelt. Ein Urteil wurde noch nicht verkündet, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Sowohl die acht Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hatten Rechtsmittel gegen das Urteil vom Dezember 2021 eingelegt.
Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Trier hatte alle acht Angeklagten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Sieben von ihnen erhielten Strafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie fünf Jahren und neun Monaten. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe. Zudem wurden Taterträge eingezogen.
Das Landgericht Trier sah es als erwiesen an, dass alle acht in einem ehemaligen Bunker der Nato in Traben-Trarbach ein Daten- und Rechenzentrum für kriminelle Kunden betrieben hatten. Die Verurteilten wussten demnach von kriminellen Handlungen ihrer Kunden. Vom Vorwurf der Beihilfe zu beinahe 250.000 Taten sprach das Gericht sie jedoch frei.
ald/cfm