Bund und Länder haben sich auf eine Neuregelung der Finanzierung bei der Versorgung von Geflüchteten geeinigt. Beide Seiten verständigten sich bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt darauf, dass der Bund künftig 7500 Euro pro Flüchtling zahlt, wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in der Nacht zum Dienstag sagte. Zudem vereinbarten Bund und Länder auch Einschränkungen bei den finanziellen Leistungen für Asylbewerber.
Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) begrüßte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz, dass Deutschland nun wieder zu einem "atmenden System" bei der Flüchtlingsfinanzierung übergebe. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bezifferte den Betrag, der durch die Pro-Kopf-Pauschale bereit gestellt werde, auf insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Damit hätten die Länder nochmals "einen wesentlichen zusätzlichen Erstattungsbetrag" erzielt, der den Kommunen für die Flüchtlingsversorgung zur Verfügung stehe.
Vereinbart wurden laut Scholz auch Einschnitte bei den Leistungen für Asylbewerber. Sie sollen künftig sogenannte Analogleistungen in Höhe der Sätze der regulären Sozialhilfe erst nach 36 und nicht mehr nach 18 Monaten bekommen.
Zugleich solle künftig sichergestellt werden, "dass diejenigen, die in einer Unterkunft und Einrichtungen sind und dort Nahrungsmittel bekommen, Essen bekommen, das natürlich auch gegenrechnen lassen müssen gegen die Leistungen, die sie erhalten, fügte der Kanzler hinzu.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schrieb im Online-Dienst X, vormals Twitter, dies könne "zu Einsparungen in Höhe von 1 Milliarde Euro führen". Dadurch würden "nicht nur Länder und Kommunen entlastet". Es werde "auch die Anziehungskraft des deutschen Sozialstaats reduziert".
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