Festnahmen im Auftrag der Bundesanwaltschaft! In einem neuen Spionage-Fall in Deutschland hat die Bundesanwaltschaft ein entschiedenes Zeichen gesetzt: Drei deutsche Staatsbürger wurden unter dem Verdacht der Spionage für das asiatische Großreich China festgenommen. Das Ehepaar Herwig F. und Ina F. sowie der Mitbeschuldigte Thomas R. sind in das Visier der Ermittler geraten und wurden in einem koordinierten Zugriff in Düsseldorf und Bad Homburg festgesetzt. Hier alle Hintergründe zu dem Aufsehen erregenden Fall!
Die privaten und geschäftlichen Räumlichkeiten der Beschuldigten wurden umfassend durchsucht. Diese Aktion erfolgte nach konkreten Hinweisen des deutschen Inlandsgeheimdienstes, des Verfassungsschutzes, die das Bundeskriminalamt zur Tat schreiten ließen. Im Mittelpunkt des Falles steht der Vorwurf, dass Thomas R. als Mittelsmann für einen in China ansässigen Mitarbeiter des chinesischen Geheimdienstes MSS agierte. Gemäß den Anschuldigungen erlangte R. gezielt Informationen über militärisch relevante innovative Technologien auf deutschem Boden. Dabei soll er von dem Ehepaar Herwig F. und Ina F. unterstützt worden sein, die ein Unternehmen in Düsseldorf besitzen und leiten. Über diese Firma wurden Kontakte zu Forschern hergestellt und Kooperationen mit einer deutschen Universität eingegangen. Ziel war es, eine Studie zu erstellen, die sich mit dem aktuellen Stand der Technik in Bezug auf Maschinenteile befasst, die potenziell auch in Kriegsschiffen Anwendung finden könnten.
Das Brisante an dieser Studie: Der vermeintliche chinesische Vertragspartner, für den die Untersuchung angefertigt wurde, steht nach Angaben der Bundesanwaltschaft in direktem Zusammenhang mit dem chinesischen Geheimdienst MSS. Thomas R. soll seine Instruktionen direkt von dieser Stelle erhalten haben. Die Ergebnisse der Studie könnten nach Einschätzung der Ermittler die maritime Kampfkraft Chinas signifikant stärken.
Ein weiterer schwerer Vorwurf lastet auf den Schultern der Beschuldigten: Sie sollen im Auftrag und gegen Bezahlung durch den MSS einen Speziallaser aus Deutschland nach China exportiert haben - und das ohne die erforderliche Genehmigung. Dieses Vorgehen verstößt gegen die EU-Dual-Use-Verordnung, die den Handel mit Gütern regelt, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Die Bundesanwaltschaft sieht darin eine klare Gefährdung der Sicherheitsinteressen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.