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Wird das Notbremse-Gesetz schon wieder gekippt? Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhält viele Beschwerden!

Seit dem Wochenende ist das “Notbremsen“- Gesetz gültig! In der Nacht von Freitag auf Samstag gibt es in allen Regionen Deutschlands, in denen der Inzidenzwert von 100 überschritten wird, eine nächtliche Ausgangssperre. Zu dieser Zeit dürfen die Bürger sich dann nur noch aus trifftigen Gründen außerhalb ihrer Wohnungen aufhalten.

Ausgangssperre in Gebieten mit hohen Inzidenzwerten

Die umstrittene Ausgangssperre gilt jeden Abend ab 22 Uhr bis um 5 Uhr am nächsten Morgen und ist aktuell in 354 von 412 Landkreisen in Deutschland gültig. Wer sich trotzdem ohne trifftigen Grund auf der Straße aufhält und von der Polizei erwischt wird, dem drohen empfindliche Geldbußen bis zu 25.000 Euro. Doch nun wird sich offenbar das Bundesverfssungsgericht in Karlsruhe mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes befassen müssen. Denn bis jetzt sind dort insgesamt 25 Klagen eingegangen. Darunter befindet sich auch eine Verfassungsbeschwerde der Freien Wähler, die schon am Donnerstag unmittelbar nach der Entscheidung im Bundesrat per Fax und Kurier eingereicht worden war. Nun müssen die Verfassugsrichter zügig entscheiden, ob sie sich im Eilverfahren mit diesen Klagen befassen werden oder ob sie den Anträgen auf eine einstweilige Anordnung stattgeben, mit denen die Ausgangssperre vorläufig ausgesetzt werden könnten. Wegen der Beschränkung der Maßnahmen bis Ende Juni gilt es als wahrscheinlich, dass die Klagen im Eilverfahren entschieden werden.

Neue Corona-Maßnahmen werden kontrolliert

Im Augenblick müssen die Behörden einen hohen Mehraufwand leisten, um die Einhaltung der Ausgangssperre zu überwachen. “Das ist ein Bundesgesetz und muss eingehalten werden“, erklärte NRW-Innenminister Herbert Reul (68, CDU) gegenüber der “Bild am Sonntag”. “Dafür werden die Ordnungsämter sorgen. Wir unterstützen sie dabei, zum Beispiel mit verstärkter Präsenz und Kontrollen der Polizei in den Innenstädten“, kündigte der CDU-Politiker an. Allerdings werden flächendeckende Kontrollen nach 22 Uhr nur schwer möglich sein. “Eine flächendeckende Kontrolle der Ausgangssperren ist für die Polizei und die zuständigen Ordnungsbehörden der Kommunen kaum möglich“, moniert Dietmar Schilff, Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei. Und nicht nur die Ausgangssperre muss kontrolliert werden. Zudem muss darauf geachtet werden, dass in einigen Bundesländer weniger Kunden in die Läden zum Einkaufen dürfen als zuvor. Und auch in Bahnen muss kontrolliert werden. In Landkreisen mit Inzidenzwerten über 100 muss in öffentlichen Verkehrsmittel eine

FFP2-Maske getragen werden. In den Gebieten mit Inzidenwerten unter 100 reicht dagegen eine normale OP-Maske aus.

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