Das Strafverfahren gegen die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Das wurde am Dienstag im Prozess vor dem Landgericht Bremen zwischen den Parteien vereinbart, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Angeklagte muss im Gegenzug 10.000 Euro zahlen.
Der Bamf-Skandal um angeblich massenhafte falsche Asylentscheidungen hatte vor drei Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Die 59-jährige frühere Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle musste sich in dem Verfahren wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen verantworten. Zudem wurden ihr in je sechs Fällen die Fälschung von Daten und die Verletzung von Dienstgeheimnissen vorgeworfen.
Das Hauptverfahren gegen einen mitangeklagten Anwalt wird nach Gerichtsangaben zunächst fortgesetzt. Hier konnten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung in der Frage der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage noch nicht annähern.
Der 42-jährige Anwalt soll mit der ehemaligen Leiterin der Außenstelle kooperiert haben, um Mandanten in Asylverfahren Vorteile zu verschaffen. Die Vorwürfe der Vorteilsnahme und -gewährung beziehen sich darauf, dass der Jurist der Beamtin zwei Hotelübernachtungen bezahlt haben soll.
In der sogenannten Bamf-Affäre war anfangs von weit über tausend Fällen die Rede gewesen. Die Leiterin der Bremer Außenstelle und die damalige Bamf-Präsidentin Jutta Cordt wurden entlassen. Die Vorwürfe fielen während der folgenden behördeninternen und juristischen Aufarbeitung jedoch weitestgehend in sich zusammen. Der Prozess begann in der vergangenen Woche.
by INA FASSBENDER