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Urteil gegen Ex-NPD-Politiker wegen Anschlags auf geplante Notunterkunft bestätigt

Als Flüchtlingsunterkunft geplante Sporthalle wurde 2015 angezündet

Fünfeinhalb Jahre nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im brandenburgischen Nauen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den früheren NPD-Politiker Maik S. weitgehend bestätigt. Nur die Gesamtstrafe müsse neu gebildet werden, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der frühere Stadtverordnete hatte im August 2015 zusammen mit Komplizen eine Turnhalle in Brand gesteckt, in der vorübergehend Flüchtlinge untergebracht werden sollten. (Az. 3 StR 204/20)

"Dies wollte der Angeklagte, der zuvor vergeblich versucht hat, die Aufnahme von Flüchtlingen auf politischen Wege zu verhindern, durch Beschädigung der Halle unmöglich machen", stellte das Landgericht Potsdam fest, dessen Urteil vom Oktober 2019 der BGH nun bestätigte. Die Halle brannte komplett aus.

Zudem erzwang S. demnach den vorübergehenden Abbruch der Stadtverordnetenversammlung, indem er mit mindestens 50 Komplizen vor dem Versammlungsraum ausländerfeindliche Parolen skandierte und gegen die Fenster schlug.

Das Landgericht verurteilte ihn 2019 unter Einbeziehung früherer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und einem Monat. Gegen dieses Urteil legten sowohl S. selbst als auch die Staatsanwaltschaft Revision beim BGH ein.

Die Überprüfung habe hinsichtlich des Schuldspruchs und der Einzelstrafen keine Rechtsfehler ergeben, teilte der BGH nun mit. Lediglich die Gesamtstrafe werde aufgehoben und müsse nun neu gebildet werden.

Der Fall war bereits 2018 erstmals vor dem BGH gelandet. Damals hatte das Gericht ein früheres Urteil aus Potsdam wegen möglicher Befangenheit eines Schöffen aufgehoben.

by INA FASSBENDER