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Sind Sie jetzt dran? Impfung der 3. Prioritätsgruppe haben begonnen – Diese Menschen könne sich jetzt zur Impfung anmelden

In vielen Bundesländer haben nun bereits die Impfungen gegen das Coronavirus der 3. Prioritätsgruppe begonnen. Damit können sich wieder einige Millionen Menschen mehr in Deutschland impfen lassen. Allerdings ist die Anmeldung für die Impfung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In einigen Bundesländern muss sich die 3. Priorisierungsgruppe auch noch ein wenig gedulden.

Diese Menschen gehören zur 3. Priorisierungsgruppe

Nicht immer ist den Menschen klar, wer denn nun genau zur 3. Priorisierungsgruppe gehört. Aus diesen Grund hier nun ein kleiner Überblick. Zu dieser Gruppe gehören zunächst einmal alle Menschen mit einem Alter von über 60 Jahren. Dazu kommen noch Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder Menschen, die wegen ihrer Tätigkeiten oder ihrer relevanten Situation für die Gesellschaft ein hohes Infektiopnsrisiko aufweisen. Zu den priorisierten Personen der 3. Gruppe zählen Patienten mit Krebs, einer Immundefizienz oder HIV-Infektion. Zudem auch Patienten mit Autoimmunerkrankungen,

rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie oder Schlaganfall. Weitere Gründe für eine Priorisierung sind die Folgen eines Schlaganfalls, eine Asthma-Erkrankung, eine chronisch entzündliche Darmerkrankung, sowie Diabetes mellitus oder

Adipositas (mit einem BMI über 30). Außerdem können auch Menschen zu dieser Gruppe gehören, denen eine individuelle

ärztlicher Beurteilung bescheinigt, dass sie ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung hätten.

Auch andere Personen können zur 3. Priorisierunggruppe gehören

Wer nicht selbst erkrankt ist, kann aber trotzdem ebenfalls bereits jetzt seine Impfung erhalten. Und zwar als enge Kontaktperson einer pflegebedürftigen Person, die bisher nicht in einer Einrichtung lebt und das 60. Lebensjahr überschritten hat. Zudem werden auch Personen der Verfassungsorganen wie Regierung, Polizei, Verwaltung, der Bundeswehr, des Zolls, sowie des Katastrophenschutz und des Technischen Hilfswerks nun in die Impfliste aufgenommen. Dies gilt auch für Angestellte in der Justiz und Rechtspflege und ebenso für im Ausland eingesetzte Beamte, die dort für politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten. Zudem dürfen sich nun auch die Helferinnen und Helfer der der diesjährigen Bundestagswahl oder in diesem Jahr stattfindender Landtagswahlen impfen lassen. Dazu kommen dann auch noch Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, die zur kritischen Infrastruktur gehören. Dazu zählen unter anderen Mitarbeiter von Apotheken, Pharmaunternehmen, Bestattungsunternehmen, Ernährungswissenschaftler, Angestellte der

Wasser- und Energieversorgung, Mitarbeiter von Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, sowie Angestellte im Transport- und Verkehrswesen, im Telekommunikationswesen oder der Informationstechnik. In manchen Bundsesländer können auch Journalisten zur kritischen Infrastruktur zählen.

So bekommt man seinen Impftermin in den Bundesländern

Wer aktuell das Alter von mindestens 60 Jahren noch nicht erreicht, muss sich zunächst bestätigen lassen, dass er durch seine Tätigkeit oder seine Vorerkrankungen zu 3. Priorisierungsliste gehört. Diese notwendige Bestätigung müssen auf jedem Fall beim Impftermin vorgelegt werden. Im Falle von Vorerkrankungen ist das notwendige Dokument ein ärztliches Attest, dass vom eigenen Hausarzt ausgestellt wurde. Menschen, die wegen ihrer Tätigkeit auf der Liste der Priorisierung stehen, benötigen eine schriftliche Bestätigung ihres Arbeitgebners oder der Einrichtung bei der sie tätig sind. Fast überall in Deutschland sind die Impfungen der 3. Priorisierungsgruppe bereits in vollem Gange oder es ist wenigstens die Anmeldung zur Impfung möglich. Ausnahmen sind Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, wo noch immer die 2. Priorisierungsgruppe geimpft wird. Auch Schleswig-Holstein hat die Impfungen noch nicht gestartet. Dort soll allerdings ab dem 6. Mai die Vergabe von Impfterminen an Menschen der 3. Priorisierungsgruppe möglich sein.

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