Die Bundesregierung will bei der Finanzierung der Wiederaufbauhilfen für das Ahrtal und andere vom Hochwasser 2021 betroffenen Gebiete offensichtlich 2024 ohne neue Schulden auskommen. Das geht aus der Vorlage des Bundesfinanzministeriums für die sogenannte Bereinigungssitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses hervor, die am Mittwoch in Berlin bekannt wurde. Bisher hatte es Überlegungen gegeben, für die Aufbauhilfen von knapp 2,7 Milliarden Euro im kommenden Jahr von einer Ausnahmeregelung der Schuldenbremse Gebrauch zu machen.
Mit der Ausschussvorlage zieht die Regierung Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November, mit dem Spielräume für die Schuldenaufnahme und mehrjährige Kreditfinanzierungen stark eingeschränkt wurden. Die Folge sind massive Einsparungen in unterschiedlichen Bereichen im Vergleich zur bisherigen Etatplanung für 2024. Darunter sind der Wegfall der Strom- und Gaspreisbremsen, aber auch Bundeszuschüsse für die Rentenversicherung, die noch einmal um 600 Millionen Euro sinken sollen und Ausgaben für das Bürgergeld. 1,5 Milliarden Euro soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) beisteuern.
Besonders von Einschnitten betroffen sind Ausgaben, die bisher mit Mitteln des direkt von dem Urteil betroffenen Klima- und Transformationsfonds (KTF) bestritten werden sollten. Gekürzt werden Zuschüsse für die Dekarbonisierung der Industrie, klimaschonende Busse und andere Nutzfahrzeuge, den Ausbau der Ladeinfrastruktur, Energieeffizienz von Gebäuden, die Renaturierung von Mooren und Auen, Zuschüsse für kommunale Wärmeplanung und eine Vielzahl kleinerer Klimaschutzprojekte wie den Ausbau von Radwegen, Fahrradparkhäuser oder Energieberatung. Zudem bereits gestrichen wurde die Kaufprämie für Elektroautos.
Ebenfalls betroffen sind die Sanierung des maroden Schienennetzes sowie weitere Bahn-Investitionen. Zum Ausgleich für die wegfallenden KTF-Gelder will die Regierung das Eigenkapital der Deutschen Bahn um weitere 4,4 Milliarden Euro aufstocken. Diese Mittel sollen allerdings zunächst gesperrt werden. Sie sind abhängig von noch zu erwirtschaftenden Privatisierungserlösen des Bundes. Weitere Kürzungen betreffen die humanitäre Hilfe im Ausland (minus 200 Millionen Euro) und Klima- und Artenschutz im Ausland (minus 200 Millionen Euro).
Mehreinnahmen will die Bundesregierung wie angekündigt durch einen höheren CO2-Preis in den Bereichen Wärme und Verkehr (plus 1,3 Milliarden Euro) sowie eine höhere Ticketsteuer für den Luftverkehr (plus 375 Millionen Euro). Es bleibt aber dem Entwurf zufolge bei der versprochenen Senkung der Stromsteuer (minus 375 Millionen Euro). Weitere Korrekturen des Etatansatzes sind unabhängig von dem Gerichtsurteil, etwa höhere Ansätze für die Bezüge von Bundesbediensteten.
Die Vorlage soll in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 18. Januar beraten werden. Das letzte Wort hat dann der Bundestag, der den Etat für 2024 voraussichtlich am 2. Februar verabschieden soll.
bk/cha