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Pflicht zu Testangeboten am Arbeitsplatz wird erweitert

Arbeitnehmer müssen Ablehnung von Homeoffice-Angeboten begründen

Die Pflicht für Unternehmen, ihren Beschäftigten Corona-Tests am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, wird deutlich erweitert. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) passierte am Mittwoch das Bundeskabinett. Zudem müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig begründen, wenn sie das Angebot zur Tätigkeit im Homeoffice ablehnen.

Die Verordnung sieht vor, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich von zuhause aus arbeiten, künftig zwei Testangebote wöchentlich durch den Arbeitgeber erhalten müssen. Die neue Verordnung soll zeitgleich mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft treten, die nach dem Bundestag an diesem Donnerstag abschließend im Bundesrat beraten werden soll.

"Wir befinden uns mitten in der dritten Welle und müssen uns mit ganzer Kraft gegen das Virus stemmen", erklärte dazu Heil. Durch die zusätzlichen Tests im Betrieb sollten "noch besser Infektionen entdeckt, Ansteckungen vermieden und Betriebsschließungen verhindert werden". Angeboten werden können demnach entweder Selbsttests oder Schnelltests durch geschultes Personal.

Das Arbeitsministerium wies auch darauf hin, dass im Rahmen der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes alle Beschäftigten verpflichtet werden, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Solche Gründe können demnach beispielsweise die Störung durch Dritte im Homeoffice sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz. Auch die bislang per Verordnung geregelte Pflicht für Arbeitgeber, wenn möglich Homeoffice anzubieten, wird dann Teil des Infektionsschutzgesetzes.

by INA FASSBENDER