Unglaublich! Weil einem jungen Mann die Untersuchungen seiner Mutter vor Ort nicht schnell genug gingen, hatte dieser die Nerven verloren und einen der Rettungssanitäter k.o. geschlagen. Weil er dem Mann dabei die Nase gebrochen hatte, musste sich Felix K. nun vor Gericht verantworten. Traurig, was unsere helfenden Hände alles erleben müssen! Hier die ganze Story!
Vor dem Gericht in Wernigerode wird dieser Fall nun verhandelt. Nach Aussage von Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck soll der junge Mann den Rettungssanitäter ohne Vorwarnung mit einem Faustschlag niedergestreckt haben. Dabei habe er dem Sanitäter die Nase gebrochen und einen Zahn ausgeschlagen. Ärzte hatten im Nachhinein außerdem ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Platzwunde an der Oberlippe diagnostiziert. Bevor die Beweisaufnahme bei dem Prozess begonnen hatte, verlaß der Verteidiger des Angeklagten eine Erklärung, in der sich sein Mandant bei seinem Opfer entschuldigte und die Tat in vollem Umfang einräumte. Glücklicherweise soll das Opfer keine bleibenden Schäden davongetragen haben. Laut seinem Anwalt soll der junge Mann während der Behandlung seiner Mutter die Nerven verloren haben, da diese hilflos zitterte und nach Luft rang. Dabei habe sich Felix K. in eine irrationale Panik hineingesteigert und deshalb den tätlichen Angriff gegen den Sanitäter durchgeführt.
Im Verlauf des Prozesses hatte Felix K. sich dann auch noch persönlich an sein Opfer gewandt. “Ich entschuldige mich aufrichtig bei Ihnen, weil ich weiß dass sie als Rettungssanitäter jeden Tag Menschenleben retten. Sie haben nicht verdient, was passiert ist.“ Von Seiten des Rettungssanitäters war die Entschuldigung durch den Aggressor angenommen worden. Trotzdem kam der Angeklagte in dem beschleunigten Verfahren nicht um eine Strafe herum. Denn Staatsanwalt Roggenbuck verdeutlichte bei seinem Plädoyer: “Der Angriff auf einen Notdienst ist nicht zu entschuldigen, denn ihr Opfer wird dieses ungute Gefühl nun bei jedem Einsatz begleiten.“ Als Strafe forderte der Staatsanwalt 9 Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 1.000 Euro, die der Angeklagte an sein Opfer zahlen sollte. Diesem Antrag schloss sich auch der Verteidiger des Angeklagten an. Schließlich sprach der Richter auch genau diesen Schuldspruch aus. Da keiner der Beteiligten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, wurde der Schuldspruch sofort rechtskräftig.