Jetzt besteht Klarheit! Sollte am morgigen Donnerstag auch noch der Bundesrat zustimmen, dann wird der von der Kanzlerin angestrengte Bundes-Lockdown endgültig kommen. Zuvor war es im Bundestag jedoch bereits zu einer hitzigen Debatte gekommen. Nach dem Abstimmungsergebnis drohten einige Abgeordnete bereits mit einer Verfassungklage.
In den letzten Tagen hatte Kanzlerin Merkel reichlich Werbung für den Bundes-Lockdown gemacht. Unter anderem hatte sich die Kanzlerin auch noch zu Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes bereiterklärt. Damit konnte die Kanzlerin nun offenbar genügende Abgeordnete auf ihre Seite ziehen. 342 Abgeordnete sprachen sich für die Änderungen aus, 250 Abgeordnete stimmten gegen den Entwurf und 64 Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme. Zuvor waren weitere Änderungsanträge von FPD und Linke abgelehnt worden. Zur Umsetzung fehlt nun noch grünes Licht aus dem Bundesrat. Dieser wird sich bereits am Donnerstag (22. April) mit diesem Thema beschäftigen. Sollte die Zustimmung erteilt werden, unterzeichnet der
Bundespräsident im Anschluss das Gesetz und es könnte dann wohl bereits am Samstag in Kraft treten. Dann wird es zu Ausgangssperren, Schließungen der Schulen und weiteren Einschränkungen für die Geschäfte kommen, wenn die Inzidenzwerte über 100 beziehungsweise über 165 ansteigen.
Unmittelbar nach der Abstimmung im Bundestag hatte die FDP angekündigt eine Verfassungsklage gegen den Bundes-Lockdown einreichen zu wollen. Den gleichen Schricht kündigte auch SPD-Rechtsexperte Florian Post an, der per Eilantrag eine Klage beim Bundesverfassungsgericht stellen will. Vor der Abstimmung war es zu hitzigen Diskussionen gekommen. Zunächst hatte die AFD versucht die Geschäftsordnung zu kippen, was von sämtlichen anderen Parteien kritisiert wurde. Anschließend hatte der Chef der Unionsfraktion Ralph Brinkhaus (CDU) den Abgeordneten ins Gewissen geredet. Brinkhaus glaubt, dass ohne das Gesetz noch mehr Menschen an Corona sterben könnten. “Es geht um die Gesundheit der Menschen in diesem Land, und das sollte uns leiten. Dieses Gesetz ist ein Gesetz fürs Leben. Stimmen Sie zu, stimmen Sie für das Leben!“, warb Brinkhaus um Zustimmung. Eines der Argumente der Befürworter war auch gewesen, dass die Corona-Notbremse eigentlich bereits bestehe, jedoch von den Bundesländern nicht konsequent umgesetzt werde. Die Gegner aus den Reihen von FDP. Linken und der AFD sprachen dagegen von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger.
Im einzelnen sehen die jetzt im Bundestag beschlossenen Änderungen folgende Dinge vor. In allen Regionen, in denen der Inzidenwert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird, kommt es zu einer Ausgangssperre von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Ausnahmen gibt es bis 24 Uhr für Spaziergänger und Jogger. Sollte der Inzidenzwert auf über 165 ansteigen, wird in diesen Regionen dann ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht wieder durch Homeschooling ersetzt. Ausnahmen sollen nur für Abschlussklassen und Förderschulen gelten. Zudem wird es dann erneut Kontaktbeschränkungen geben. Erlaubt sein soll dann lediglich der Kontakt mit einer weiteren Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammt. Ausnahmen soll es bei Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern geben oder wenn der Kontakt zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts notwendig ist. Bei Trauerfeiern sollen maximal 30 Menschen anwesend sein. Zudem wird die Arbeit vieler Geschäfte ab einem Inzidenzwert von 100 wieder eingeschränkt werden. Lediglich Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Buch- und Blumenhandels sollen weiter öffnen dürfen. Andere Geschäfte dürfen Kunden nur noch in ihre Lokale lassen, wenn die Kunden einen negativen Corona-Test vorlegen. Bei Inzidenzwerten über 150 soll lediglich die Abholung bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt sein.