34791:

Dreifachmord in Starnberg! Mord an Freund und dessen Eltern – Killer bekommt besonders hartes Urteil!

Brutaler Dreifachmord – er tötete seinen Freund und dessen Eltern! Am Landgericht München 2 ist am Montag ein Urteil im Prozess um den schrecklichen Dreifachmord in Starnberg gesprochen worden. Das Urteil für den Täter ist diesmal besonders hart – lesen Sie hier alles zum schrecklichen Mord und dem Urteil:

Schreckliche Tat in Starnberg war nur zufällig entdeckt worden

Von Seiten der Staatsanwaltschaft war für beide Angeklagte eine Haftstrafe von jeweils 13 Jahren und 6 Monaten gefordert worden. Außerdem sollte nach der Strafe eine Sicherheitsverwahrung möglich sein. Letztlich blieb das Gericht jedoch ein wenig unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Damit ist nun der Schlusspunkt in einem Mammutprozess erfolgt, bei dem es um insgesamt 3 Morde in Starnberg geht. Dort waren der 21-jährige Büchsenmacher-Azubi Viktor G. und dessen Eltern (59 und 64) kaltblütig ermordet worden. Die Vorsitzende Richterin Regina Holstein zeigte sich in ihrer Urteilsbegründung davon überzeugt, dass 3 Menschen sterben mussten, weil die Angeklagten offenbar geplant hatten, ein cooles Gangsterleben zu führen. Ziel des Duos sei es gewesen, an die wertvolle Waffensammlung des Büchsenmachers-Azubi zu kommen, um diese dann für viel Geld zu verkaufen. Die schreckliche Tat hatte sich im Januar 2020 ereignet, als die Polizei auf einem Anwesen in Starnberg insgesamt 3 Leichen vorgefunden hatte. Zunächst war die Polizei jedoch von einem erweiterten Suizid ausgegangen. Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen erst 3 Wochen später, als die Polizei Maximilian B., einen Freund des getöteten Azubis, wegen illegalem Waffenbesitz festgenommen hatte. Dabei hatte er dann vollkommen überraschend den Dreifachmord gestanden.

Richterin überzeugt: Angeklagte wollten Gangsterleben führen

Seit mehr als anderthalb Jahren wurde vor dem Landgericht München II nun wegen dieses Verbrechens verhandelt. Unter anderem auch gegen den Mitangeklagten Samuel V., der den Killer zum Tatort gefahren hat und auch in die Mordpläne eingeweiht gewesen sei. Gericht und Staatsanwaltschaft sind davon überzeugt, dass die Täter die Waffensammlung des Opfers stehlen und weiterverkaufen wollten. Unter anderem wollten die Täter auch Anzüge kaufen, um auszusehen wie Mafiabosse. Die Anwälte von Samuel V. hatten hinsichtlich der Mordanklage einen Freispruch gefordert. Die Anwälte von Haupttäter Maximilian B. forderten 12 Jahre Haft für ihre Mandanten. Dieser hatte ohne Zweifel eines der blutrünstigsten Verbrechen der vergangenen Jahre im Bundesland Bayern begangen. Während des Prozesses hatte Maximilian B. seinen Komplizen Samuel V. schwer belastet. Dieser sei es gewesen, der vorgeschlagen habe, die Tat als Suizid zu tarnen. Obwohl Samuel V. diese Anschuldigungen während des gesamten Prozesses bestritten hatte, wurde er nun verurteilt. Seine Anwälte sind der Meinung, dass ihm eine Beteiligung an der Tat nicht nachgewiesen werden könne und dieser auch kein Motiv für einen Mord gehabt hätte. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung der Angeklagten können Revision gegen das Urteil einlegen.

Beliebteste Artikel Aktuell: