Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Bundesverkehrsministerium. Es geht um Unterlagen zu möglicherweise zu niedrig angegebenen CO2-Emissionen, die Volkswagen dem Ministerium zuleitete. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Klage Erfolg. (Az. 10 C 2.20)
VW wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuließ. In einem anderen, ähnlichen Fall wurde die Revision nicht zugelassen. Dabei ging es um Einsicht in Akten der VW-Untersuchungskommission, die das Oberverwaltungsgericht erlaubte.
by INA FASSBENDER