Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde einer Familie nicht zur Entscheidung angenommen, die damit die Erlaubnis für den Besuch der Großmutter aus dem Iran einklagen wollte. Wegen der Corona-Einreisebeschränkungen weigerte sich die Fluggesellschaft, die Frau mitzunehmen, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. Daraufhin wandte sich die Familie zunächst erfolglos an das Bundesinnenministerium und dann an die Gerichte. (Az. 2 BvR 572/21)
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag zurück, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die dagegen gerichtete Beschwerde. Die Familie zog danach vor das Bundesverfassungsgericht. Sie argumentierte mit der Bedeutung der Beziehung zwischen Großeltern und Enkelkindern. Die Einreiseverweigerung halten die Kläger für nicht sachgemäß, weil negativ getestete Menschen keine Gefahr darstellten und die Großmutter in Deutschland in Quarantäne gehen könnte.
Allerdings habe die Familie sich nicht ausreichend mit der Begründung der Entscheidungen auseinandergesetzt, erklärten die Karlsruher Richter. Es fehle die Darlegung, auf welche Rechtsgrundlage sie sich stützten. Zudem hätten sie die grundlegenden Fragen zunächst vor Verwaltungsgerichten klären müssen.
by INA FASSBENDER