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Bundes-Lockdown nimmt letzte Hürden – Auch Bundespräsident Steimeier unterschreibt die “Notbremse” der Kanzlerin

In den letzten Tagen geht es mit dem von Kanzlerin Angela Merkel geplanten Bundes-Lockdown plötzlich ganz schnell. Nach der Zustimmung des Bundestages am Mittwoch folgte am Donnerstag nun auch noch die Zustimmung des Bundesrates. Außerdem hat auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Gesetzesentwurf mittlerweile unterzeichnet. Damit fehlt nur noch die Verkündung des Gesetzes und seine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, damit die dort enthaltenen Maßnahmen gültig werden.

Bundes-Lockdown steht kurz vor der Einführung

Nachdem auch der Bundesrat die von der Kanzlerin angestrebten Änderungen beim Infektionsschutzgesetz durchgewunken hatte, hätte Bundespräsident Steinmeier noch das „formale Prüfungsrecht“ zugestanden. Dies bedeutet, dass der Bundespräsident das Gesetz bei eigenen Bedenken durch seine Referenten oder andere Experten hätte prüfen lassen können. In seiner Amtszeit hatte Steinmeier insgesamt 4 Mal von diesem Recht Gebrauch gemacht. Theoretisch hätte Steinmeier die Gesetzesänderung auch ganz ablehnen können, wenn sie ihm als verfassungswidrig erschienen wäre. Doch Steinmeier hat das Gesetz offenbar gleich nach Vorlage unterschrieben. Dabei haben viele Politiker Zweifel, ob die Änderungen tatsächlich alle verfassungskonform sind. Verfassungsrechtliche Bedenken zu dem Gesetz gibt es zum Beispiel vom niedersächsischen Ministerpräsident Stephan Weil. “Wir wissen alle, dass die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung fraglich ist“, bezieht sich Weil beispielsweise auf die Ausgangssperre.

Nur Bundesverfassungsgericht kann Einführung des Bunde-Lockdowns nun noch stoppen

Nachdem der Bundespräsident die Gesetzesvorlagen nun unterschrieben hat, steht der Einführung des neuen Bundes-Lockdowns nun nichts mehr im Weg, Lediglich durch das

Bundesverfassungsgericht kann die Gesetzänderung noch gestoppt werden. Und die Chancen darauf stehen gar nicht schlecht. Viele Staatsrechtler haben vor allem wegen der im Gesetz verankerten Ausgangssperre Bedenken, dass das Gesetz nicht verfassungskonform sein könnte. Nicht einmal vor Kritik aus der GroKo ist die Bundesregierung gefeit. So will beispielsweise SPD-Rechtsexperten Florian Post (39) schon am Freitag im Eilverfahren die obersten Verfassungsrichter in Karlsruhe anrufen. Zudem hatten auch die Abgeordneten der FDP-Fraktion im Bundestag eine Klage angekündigt. Die selbe Idee hat auch die in Bayern mitregierende Partei Freie Wähler. Also dürfte schon bald eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Gesetzesänderung anstehen.

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