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Bund plant Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2025

Entwurf soll bald ins Kabinett – Einigung mit Ländern über Finanzen steht aus

Die Bundesregierung will den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 rasch auf den Weg bringen. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf des Bundesfamilien- und des Bundesbildungsministeriums sei in die Ressortabstimmung gegeben worden und solle zügig im Kabinett verabschiedet werden, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus Regierungskreisen. Eine Einigung mit den Ländern zur genauen Aufteilung der Kosten steht demnach weiterhin aus.

Die Pläne sehen unter anderem vor, dass Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch von acht Stunden pro Tag bekommen sollen. Die Umsetzung soll im Jahr 2025 mit den Erstklässlern beginnen, in den darauf folgenden Jahren sollen die weiteren Klassenstufen folgen. Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung soll auch in den Schulferien gelten – es können aber Schließzeiten von vier Wochen möglich sein.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2025 einzuführen. Der Bund will dafür mehrere Milliarden Euro zu Verfügung stellen – vorgesehen sind 3,5 Milliarden Euro an Investitionen plus Beteiligung an den Betriebskosten.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) erklärte, die Bundesregierung wolle “in den nächsten Wochen einen weiteren Anlauf” unternehmen, um die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter voranzutreiben. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) und sie wollten eine zeitnahe Verabschiedung im Kabinett erreichen. Sie hofften zudem, “dass wir uns dann noch bis zum Ende der Wahlperiode mit den Ländern über die Finanzierung einigen werden”.

Ganztagsbetreuung biete enorme Chancen für individuelle Förderung und Chancengerechtigkeit in der Bildung, erklärte Karliczek. Die Kinder würden nach der Schule noch bei den Hausaufgaben betreut und könnten auch darüber hinaus individuell gefördert werden. Der Bund habe den Ländern ein “großzügiges Angebot” zur Unterstützung unterbreitet.

Mit bis zu 3,5 Milliarden Euro seien die Bundesmittel für den Ausbau der Infrastruktur nahezu verdoppelt worden. Auch der Forderung der Länder nach einer Beteiligung an den laufenden Kosten sei entsprochen worden.

Bundesfamilienministerin Giffey hatte am Dienstag eine rasche Umsetzung des Gesetzes gefordert. “Wir brauchen den Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter – für mehr Bildungsgerechtigkeit und starke Familien”, erklärte sie. “Wenn Kinder in Schulen ganztags betreut und gefördert werden, bringt das auch die Gleichstellung von Frauen und Männern und eine partnerschaftliche Familienpolitik voran. Vor allem Mütter stecken beruflich noch immer zu oft zurück.”

Eine “gute Betreuungsinfrastruktur” sei “zudem ein positiver Wirtschaftsfaktor und eine Frage von gleichwertigen Lebensverhältnissen in Deutschland”, erklärte die Ministerin.

by Ina FASSBENDER

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