203684:

Deutschland schließt die Grenzen! Dobrindt bleibt trotz Gerichtsentscheidung hart

Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts lässt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (54, CSU) kalt. Am Montagabend reagierte er auf die jüngste Eilentscheidung mit klaren Worten: "Wir bleiben dabei“ – und kündigte an, weiterhin Asylbewerber an der Grenze zurückzuweisen. Die Bundesregierung hält unbeirrt an ihrer Rechtsauffassung fest. Dobrindt bezeichnete das bestehende Asylsystem bei seinem Auftritt als "dysfunktional“.

Der Streit geht weiter: Verfahren in Sicht

Im Rahmen des Rechtsstreits will das Bundesinnenministerium nun in die "Hauptsache“ gehen und dort eine "dezidierte Begründung“ vorlegen. Dies könnte den Beginn eines jahrelangen juristischen Tauziehens markieren, das möglicherweise bis zu den höchsten europäischen Gerichten reichen wird. Dobrindt wies die gerichtliche Entscheidung als "Einzelfallbeschluss“ zurück und räumte ihr damit keine grundsätzliche Bedeutung ein. Ähnlich äußerte sich am Nachmittag auch Sachsens Ministerpräsident. Er sagte gegenüber der BILD : "Die Macht des Faktischen wirkt längst. Die Bundespolizisten werden vor Ort die Probleme lösen. Es ist klar, dass die Bundesregierung Ernst macht und weiter durchzieht.“

Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Montag entschieden, dass die Zurückweisung von Asylbewerbern auf deutschem Gebiet rechtswidrig ist. Asylsuchende dürfen nicht ohne Prüfung ihres Antrags abgewiesen werden, urteilte das Gericht in einem Eilverfahren im Fall von drei somalischen Staatsbürgern. Diese Entscheidung sei unanfechtbar. Welches Land für den Antrag zuständig ist, müsse nach dem sogenannten Dublin-Verfahren ermittelt werden.

Dobrindts verschärfte Grenzpolitik

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte bereits wenige Stunden nach seinem Amtsantritt im Mai eine Verschärfung der Grenzkontrollen angeordnet. Gleichzeitig verfügte er, dass Asylsuchende künftig an der Grenze zurückgewiesen werden könnten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen. Der konkrete Fall der drei Somalis wirft jedoch Fragen auf. Laut Berichten wurden sie bereits dreimal an der Grenze zurückgewiesen. Zweimal scheiterten ihre Versuche, über die Oderbrücke in Frankfurt (Oder) einzureisen. Erst beim dritten Versuch, diesmal per Zug, forderten sie offenbar gut vorbereitet Asyl. Dies wirft Spekulationen über die Absichten und Vorbereitung der Betroffenen auf.


Mehr aus dem Web